Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).
Allgemeine Beschreibung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden. Die von der Veterinärbehörde auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen, wie Börsen und Ähnliches, benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Bitte mitbringen
Erforderliche Angaben sind:
Fristdauer
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.