Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Allgemeine Beschreibung
Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird befristet erteilt.
Bitte mitbringen
Der Antrag muss alle Angaben entsprechend § 8 Abs. 2 Tierschutzgesetz enthalten.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. Der Rahmensatz liegt zwischen 100,00 € und 2 000,00 €.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Es sind keine Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen.
Ergänzungen
Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ohne gültige Genehmigung darf kein Tierversuch durchgeführt werden.