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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

Allgemeine Beschreibung

Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Der Versuch ist unerlässlich.
  • Der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter besitzen die erforderliche fachliche Eignung.
  • Die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden
  • Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
  • Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.

Die Genehmigung wird befristet erteilt.

Bitte mitbringen

Der Antrag muss alle Angaben entsprechend § 8 Abs. 2 Tierschutzgesetz enthalten.

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig.

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. Der Rahmensatz liegt zwischen 100,00 € und 2 000,00 €.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Es sind keine Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen.

Ergänzungen

Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen.


 Ohne gültige Genehmigung darf kein Tierversuch durchgeführt werden.

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