Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönlichen Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre beim für Sie zuständigen Meldeamt zu beantragen. Es gibt drei Arten von Auskunfts- und Übermittlungssperren:
Hinweis:
Das Beantragen einer solchen Sperre ist in der Regel nur sinnvoll beim Bezug einer neuen Wohnung. Die Meldebehörde überprüft jeden Antrag darauf, ob die Gründe ausreichend sind. Die totale Auskunftssperre ist auf drei Jahre befristet, eine Verlängerung kann auf Antrag erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
Meldegesetz Rheinland-Pfalz