Zuständige Behörden
Der Antrag auf Genehmigung ist in schriftlicher Form an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.Parallel zu dem Antrag an die ADD sollten dieselben Unterlagen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange geschickt werden.
Allgemeine Beschreibung
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Einwilligung der Betroffenen. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.
Bitte mitbringen
Notwendige Unterlagen: