Allgemeine Beschreibung
Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt/ Gemeinde um?
Dann müssen Sie sich unverzüglich nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden. Bei der Gelegenheit ist in der Regel auch eine Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten.
siehe auch: Anmeldung am Zuzugsortsiehe auch: KfZ-Zulassung
Bitte mitbringen
Wenn Sie sich persönlich ummelden, wird das Ummeldeformular in der Meldebehörde ausgefüllt oder es erfolgt eine Direkteingabe in das automatisierte Verfahren durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde.
Kosten
Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet und sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.
Für die Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer