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Ihr Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Nachmittag: 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr



Das Sozialamt hat jeden Vormittag, jedoch nur an einem Nachmittag geöffnet und zwar am Montag nachmittag in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr.
  • Postadresse:
    Konrad-Lerch-Ring 6
    76877 Offenbach
    Gebäude: Rathaus Erdgeschoß Süd

Telefon: 06348 986 0
Fax: 06348 986 141
E-Mail:
Internet: http://www.offenbach-queich.de
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Michalk, Günter Michalk, Günter
Michalk, Günter
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    Konrad-Lerch-Ring 6
    76877 Offenbach a. d. Queich
    Gebäude: Rathaus Erdgeschoß Süd

Telefon: 06348 98 61 52
Fax: 06348 98 61 41
E-Mail:
Internet: http://www.offenbach-queich.de


Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt/ Gemeinde um?

Dann müssen Sie sich unverzüglich nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden. Bei der Gelegenheit ist in der Regel auch eine Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten.


siehe auch: Anmeldung am Zuzugsort

siehe auch: KfZ-Zulassung

Bitte mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass für alle Personen (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten die Geburtsurkunde).
  • Wenn Sie ein Kraftfahrzeug halten, sollten Sie auch den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.

Wenn Sie sich persönlich ummelden, wird das Ummeldeformular in der Meldebehörde ausgefüllt oder es erfolgt eine Direkteingabe in das automatisierte Verfahren durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde.  

Kosten

Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet und sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.

Für die Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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