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Umschreibung eines Kfz auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirks


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Die Zulassungsstelle

  • der Kreisverwaltung
  • der Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt
  • einer Stadt (sofern vorhanden)

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf einen neuen Halter anmelden möchten, dann müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt eine Umschreibung beantragen. Sie können den Antrag persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Hinweis:

Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden bei der jeweils nächsten Befassung der Zulassungsbehörde auf die neuen Dokumente (ZB Teil I und II) umgestellt.

Bitte mitbringen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes (Die Meldebescheinigung sollte nicht älter als drei Monate sein.)
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen, Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigungskarte des Haftpflichtversicherer
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter:
    Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
    die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage deren Personalausweise
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
  • für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)

Kosten

Die Umschreibung eines Fahrzeuges  werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

Ergänzungen

Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.


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