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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Allgemeine Beschreibung

Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden und es ist ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen.

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.
Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).

Voraussetzung:

Sie müssen sich bereits bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet und bei der neuen Gemeinde angemeldet haben.

Ablauf:

Der Antrag auf Ummeldung ist bei der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zu stellen. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Zulassungsdienst) beauftragen, die Ummeldung vorzunehmen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie  bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vielfach vor der Ummeldung erfolgen.

Bitte mitbringen

Kosten

Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Rechtliche Grundlagen

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Mitteilungspflichten bei Änderungen

Fristdauer

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Ergänzungen

Die Kosten für die neuen Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Wichtiger Hinweis

Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.


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