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Zuständige Behörden

Zuständig ist jede Behörde auf Landes- und Kommunalebene, die über Umweltinformationen verfügt.

Allgemeine Beschreibung

Auf den Internetseiten der Behörden des Landes und der Kommunen finden Sie zahlreiche Umweltinformationen, vor allem zum einschlägigen Umweltrecht. Näheres zum Thema „Informationen zur Umwelt Rheinland-Pfalz“ erhalten Sie hier.  

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen geben Auskunft über

  • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
  • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
  • Umweltrecht,
  • politische Programme mit Bezug zur Umwelt.  

Kosten

Umweltinformationen in einfachen Fällen sind kostenlos, wie beispielsweise

  • Einsichtnahme vor Ort,
  • Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie
  • die Informationen über Internet.

Unter Umständen kann für die Bereitstellung der gewünschten Informationen, insbesondere für die Zusammenstellung der Informationen sowie für die Herstellung und Übersendung von Fotokopien, eine Gebühr in angemessener Höhe erhoben werden. Die Gebühr darf jedoch 500,00 Euro nicht überschreiten.  

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.

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