Zuständige Behörden
Zuständig für die UVP ist immer die für das jeweilige Zulassungsverfahren („Trägerverfahren“) des Vorhabens zuständige Behörde.
Allgemeine Beschreibung
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Detaillierte Informationen zu Fragen der UVP erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).