Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für Soziale Angelegenheiten.
Allgemeine Beschreibung
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie neben einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, H oder Gl ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.
Bitte mitbringen
Falls Sie die kostenlose Wertmarke beantragen, ist ein Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen. Schwerbehinderte Menschen, bei denen die Voraussetzungen der Merkzeichen „Bl“ oder „H“ vorliegen, erhalten ebenfalls eine kostenlose Wertmarke.
Kosten
Sofern Sie die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke erfüllen, fallen keine Kosten an. Die Wertmarke gegen Eigenbeteiligung kostet 60,00 Euro für ein Jahr oder 30,00 Euro für ein halbes Jahr.
Dokumente
Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
§ 145 Abs. 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -)
Fristdauer
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur ausstellen können, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei uns in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.