Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das Jugend- oder Standesamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Allgemeine Beschreibung
Nähere Beratung zu diesem komplizierten Thema erteilt das für Ihren Wohnort zuständige Jugend- oder Standesamt. Hier kann es sich nur um eine kurze Darstellung handeln, die nicht alle möglichen Fragen beantworten kann. Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
Bitte mitbringen
Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ergänzungen
Weitere Informationen auch unter Vaterschaft allgemein