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Zuständige Behörden

In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung.

Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist bei kreisfreien Städten die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister und bei kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern die Bügermeisterin/ der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde zuständig, ansonsten die Landrätin/ derLandrat als Kreisordnungsbehörde.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

Bitte mitbringen

Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

Kosten

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

Rechtliche Grundlagen

Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.

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