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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind

  • die Kreisverwaltungen
  • die kreisfreien Städte

Allgemeine Beschreibung

Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.

Verbraucherinformation und Verbraucherberatung wird in Rheinland-Pfalz durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt bildet dabei die schulische Zusammenarbeit.

Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt: den wirtschaftlichen und den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz.
 

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)

Ergänzungen

Im Bereich des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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