Zuständige Behörden
Im IHK-Sachverständigenverzeichnis finden Sie die zugelassenen und anerkannten privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben.
Allgemeine Beschreibung
Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige untersucht werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes § 43 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB)