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Verbraucherschutz, Zugelassene private Sachverständige


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Im IHK-Sachverständigenverzeichnis finden Sie die zugelassenen und anerkannten privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben.

 

Allgemeine Beschreibung

Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige untersucht werden.

 

Rechtliche Grundlagen

§ 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes
§ 43 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB)

 

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