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Zuständige Behörden

Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort bekommen Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Allgemeine Beschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

Ergänzungen


Einige Kommunen setzen ein in rlpDirekt eingebundenes Vereinsregister ein mit Angaben zu

  • Name, Anschrift
  • Angebot
  • Ansprechpartner
  • Übungszeiten

Falls die Kommune das rlpDirekt-Vereinsregister einsetzt, können sie nach Eingabe des Standortes auf der Übersichtsseite zur Kommune ersehen.

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