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Verkauf / Versteigerung landeseigener Grundstücke, Immobilien und Gegenstände


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Zuständige Behörden

Das im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz stehende Grundvermögen (Grundstücke und Immobilien) wird vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)  verwaltet.

Allgemeine Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die dem Land aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Diese Erbschaften („Fiskuserbschaften“) entstehen, wenn keine anderen Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.

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