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Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

Voraussetzung:

Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

Verfahrensablauf:

Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

Bitte mitbringen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Meldebestätigung und Kartenführerschein
  • ein Führungszeugnis der Belegart "O" (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2 FeV
  • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Detaillierte Einzelfallinformationen erhalten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Rechtliche Grundlagen

Vorschrift § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristdauer

Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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