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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie 

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln (Viehhandelsunternehmen) oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren (Transportunternehmen) oder
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,

benötigen Sie dafür eine Zulassung.

Bitte mitbringen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Kosten

Für die Erteilung einer solchen Zulassung  fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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