Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie
benötigen Sie dafür eine Zulassung.
Bitte mitbringen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Kosten
Für die Erteilung einer solchen Zulassung fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.