Zuständige Behörden
Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat).
Allgemeine Beschreibung
Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, kann bei der Einreise in Deutschland ein Visum erforderlich sein. Für welche Staaten dies zutrifft, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Wenn Sie bereits im Besitz eines noch gültigen Aufenthaltstitels sind, brauchen Sie zur Einreise kein Visum.
Voraussetzungen
Die Erteilung eines Visums setzt in der Regel voraus, dass
Ist ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt, müssen außerdem zusätzlich die speziellen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel entsprechend dem vorgesehenen Aufenthaltszweck vorliegen.
Die Erteilung eines Visums kommt nicht in Betracht, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind.
Bitte beachten Sie auch die weitere Informationen zum Thema "Visum" in den folgenden Leistungen:
Bitte mitbringen
Mit dem Visumsantrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen informieren.
Kosten
Die Visumsgebühr beträgt 60,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen