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Zuständige Behörden

Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat).

Allgemeine Beschreibung

Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, kann bei der Einreise in Deutschland ein Visum erforderlich sein. Für welche Staaten dies zutrifft, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

Wenn Sie bereits im Besitz eines noch gültigen Aufenthaltstitels sind, brauchen Sie zur Einreise kein Visum.

Voraussetzungen

Die Erteilung eines Visums setzt in der Regel voraus, dass

  • Ihre Identität geklärt ist und Sie die Passpflicht erfüllen,
  • Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt und
  • soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Ist ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt, müssen außerdem zusätzlich die speziellen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel entsprechend dem vorgesehenen Aufenthaltszweck vorliegen.

Die Erteilung eines Visums kommt nicht in Betracht, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind.

Bitte beachten Sie auch die weitere Informationen zum Thema "Visum" in den folgenden Leistungen: 

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
  • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
  • Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger
  • Visum (Tourismus)

Bitte mitbringen

Mit dem Visumsantrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen informieren.

Kosten

Die Visumsgebühr beträgt 60,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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