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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Allgemeine Beschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Ergänzungen


Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Kosten

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlagen

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