rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die Kreisverwaltungen oder die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Allgemeine Beschreibung

Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.

Bitte mitbringen

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Nachweis des Bedürfnisses
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung

Kosten

Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

Rechtliche Grundlagen

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
Wo? (Stadt/Ort)
WO? (STADT/ORT)

Was? (Thema/Anliegen)
Was? (Thema/Anliegen)


Ihr gewähltes Anliegen:
Kontakt
Kontakt
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]