Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Kreisverwaltungen oder die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Allgemeine Beschreibung
Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.
Bitte mitbringen
Voraussetzungen sind in der Regel:
Kosten
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Rechtliche Grundlagen