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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Allgemeine Beschreibung

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Bitte mitbringen

  • Die Bestätigung einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft, dass Sie zur Führung des Gütezeichens dieser Gemeinschaft für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten berechtigt sind o d e r
  • die Bestätigung einer Technischen Überwachungsorganisation über den Abschluss eines Überwachungsvertrages (= Fachbetriebsurkunde).

Kosten

Keine.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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