Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Allgemeine Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Bitte mitbringen
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.