Zuständige Behörden
Die Anerkennung der Sachverständigenorganisation erfolgt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz.
Allgemeine Beschreibung
Als Sachverständige/r für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann nur tätig werden, wer von einer staatlich anerkannten Sachverständigenorganisation bestellt wird.
Als Sachverständigenorganisation können auch Gruppen anerkannt werden, die in selbständigen organisatorischen Einheiten eines Unternehmens zusammengefasst und hinsichtlich ihrer Prüftätigkeit nicht weisungsgebunden sind.
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung des Antrages und dem wirtschaftlichen Wert der Anerkennung auf Grundlage der Gebührensätze nach § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten i.V.m. der Anlage - Besonderes Gebührenverzeichnis -. Sie betragen im Durchschnitt zwischen 500 und 1000 €.
Dokumente
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Über den Antrag auf Anerkennung entscheidet das Ministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten. Die Bearbeitungsfrist kann einmal angemessen verlängert werden.
Ergänzungen