Zuständige Behörden
Wenden Sie sich bitte an Ihre Kreis- bzw. Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde bei Grundwasserentnahmen bis zu 24 m³ je Tag. Im Übrigen an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als obere Wasserbehörde.
Allgemeine Beschreibung
Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.
Bitte mitbringen
Kosten
Zwischen 265,00 € und 13.275,00 € - Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz- (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Dokumente
Grundsätzlich formlose Antragstellung in Absprache mit der Wasserbehörde
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen zwei Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von fünf Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Ergänzungen
In der Regel wird die Genehmigung zusammen mit der Erlaubnis oder Bewilligung für die Grundwasserentnahme erteilt.Die öffentliche Wasserversorgung wird in der Regel von den Verbandsgemeinde, Landkreisen oder Zweckverbänden vorgenommen.