Zuständige Behörden
Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.
Allgemeine Beschreibung
Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten? Dann können Sie auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Versorgungsleistungen können auch für Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für hinterbliebene Eltern in Betracht kommen. Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
Bitte mitbringen
Rechtliche Grundlagen
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)