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Wehrdienst - Gesundheitsschäden (Soldatenversorgung)


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.

Allgemeine Beschreibung

Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten? Dann können Sie auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Versorgungsleistungen können auch für Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für hinterbliebene Eltern in Betracht kommen.

Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.

Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:

  • Heil- und Krankenbehandlung,
  • orthopädische Versorgung,
  • Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig und einkommensabhängig),
  • Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung,
  • Kriegsopferfürsorgeleistungen,
  • Sterbe- und Bestattungsgeld.

Bitte mitbringen

  • bitte Geburtsurkunde beifügen oder Personenstandsdaten durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätigen lassen oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass vorlegen,
  • Meldebestätigung,
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten ),
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • ggf. Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Wehrdienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat.

Rechtliche Grundlagen

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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