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Kreis Südliche Weinstraße - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    An der Kreuzmühle 2
    76825 Landau


Telefon: 06341 9400
Fax: 06341 940221
E-Mail:
Internet: http://www.suedliche-weinstrasse.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Die Heizkosten werden über eine Pauschale berücksichtigt.

Bitte mitbringen

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

Rechtliche Grundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Ergänzungen

Ausführliche Informationen finden Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter "Wohngeld - Ratschläge und Hinweise" veröffentlichten Internetseite.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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