Zuständige Behörden
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH).
Allgemeine Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum Förderangebote an.
Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert in Form einer Zinsverbilligung für ein Kapitalmarktdarlehen. Dieses Kapitalmarktdarlehen wird von einem Kreditinstitut (Hausbank) bereitgestellt. Das Land verbürgt das begünstigte Darlehen.
Die jeweilige Förderhöhe ist grundsätzlich abhängig von der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen. Darüber hinaus bestimmen weitere Faktoren - wie z. B. die Art der Maßnahme oder in welcher Region das Vorhaben durchgeführt wird - die Höhe der Förderung.
Hinweis:Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bitte mitbringen
Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung finden Sie hier.