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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 1. September 2006 ("Föderalismusreform)) ist  die soziale Wohnraumförderung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Soweit das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt wird, bleibt es weiterhin gültig. So auch in Rheinland-Pfalz..

Umfangreiche Auskunft über aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern

sowie Finanzierungsmöglichkeiten erhalten sie auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Verkehr (Förderdatenbank)

Siehe auch:


Allgemeine Informationen zur Wohnungsbauförderung aus den Internetseiten des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz: http://www.fm.rlp.de


Auskünfte erteilen auch die örtlichen Kommunalverwaltungen

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