Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 1. September 2006 ("Föderalismusreform)) ist die soziale Wohnraumförderung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Soweit das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt wird, bleibt es weiterhin gültig. So auch in Rheinland-Pfalz..
Umfangreiche Auskunft über aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern
sowie Finanzierungsmöglichkeiten erhalten sie auf der Internetseite desBundesministeriums für Wirtschaft und Verkehr (Förderdatenbank)
Siehe auch:
Allgemeine Informationen zur Wohnungsbauförderung aus den Internetseiten des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz: http://www.fm.rlp.de
Auskünfte erteilen auch die örtlichen Kommunalverwaltungen