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Zuständige Behörden

Für Fragen zum Zensus 2011 steht Ihnen in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zur Verfügung.

Sie erreichen den dort speziell für Fragen zum Zensus 2011 eingerichteten Auskunftsdienst unter der Telefonnummer 02603 71-4000 während des Erhebungszeitraums von

  • Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr

und in den übrigen Zeiten von

  • Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr
  • an Freitagen in der Zeit von 8 bis 14 Uhr
     

Allgemeine Beschreibung

Im Jahr 2011 wird es eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) geben, die durch EU-Verordnung, zwei diese Verordnung umsetzende Bundesgesetze sowie ein Landesausführungsgesetz verpflichtend vorgeschrieben ist.
Die rheinland-pfälzischen Kommunen benötigen ebenso wie Bund und Länder verlässliche Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, die allein ein Zensus liefern kann. Diese Daten sind für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden sinnvoll planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, und Seniorenwohnheime sie benötigen werden.

Mit dem Zensus 2011 erhalten Bund, Länder und Kommunen nach 1987 erstmals wieder umfassendes Datenmaterial, das auch für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar sein wird.

Die derzeit zur Verfügung stehenden Daten basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungen. Insbesondere die amtlichen Bevölkerungszahlen, die die maßgebliche Bemessungsgrundlage unter anderem beim Finanzausgleich und bei der Einteilung der Wahlkreise bilden, sind mit dem größer werdenden Abstand zu den letzten Zählungen, 1987 in der Bundesrepublik Deutschland und 1981 in der der ehemaligen DDR, immer ungenauer geworden.

Die für den Zensus 2011 erforderlichen Daten werden in einer Kombination verschiedener Elemente gewonnen. Hierzu gehören in erster Linie

  • die Auswertung von vorhandenen Verwaltungsregistern der Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit sowie Personal führender Stellen der öffentlichen Hand,
  • eine unmittelbare Befragung von etwa 13% zufällig ausgewählter Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern im Rahmen einer Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie
  • eine Befragung an Anschriften mit Sonderbereichen (z.B. in Studenten- und Seniorenwohnheimen).

Zudem werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch zu ihrem Gebäude- und Wohnungseigentum befragt.

Die neue Methode des registergestützten Zensus 2011 ist für die Bevölkerung weniger belastend als herkömmliche Volkszählungen, da viele Daten aus Registern gewonnen werden.
 

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie

  • auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz (www.statistik.rlp.de) und
  • im gemeinsamen Zensus-Portal der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (www.zensus2011.de).
     

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