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Zuständige Behörden

Teilungsvermessungen führen die Vermessungs- und Katasterämter in ihrem Amtsbezirk sowie die im Land Rheinland-Pfalz zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure durch.

Allgemeine Beschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Flurstücke und Gebäude in Rheinland-Pfalz. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie einen Teil Ihres Flurstücks verkaufen möchten, bedarf es in der Regel zuvor einer Vermessung des abzutrennenden Teils. Im Rahmen dieser Teilungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen. Auf Grundlage dieses Vermessungsergebnisses kann der notarielle Kaufvertrag und die zugehörige grundbuchrechtliche Regelung vorbereitet werden.

Voraussetzung:

Eine Teilungsvermessung erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer eines betroffenen Flurstücks.

Kosten

Für die Teilungsungsvermessung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. Die Gebühr für Teilungsvermessungen richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie Flurstücksgröße und Verkehrswert. Für eine durchschnittliche Teilungsvermessung werden Gebühren in Höhe von rund 2.500,00 Euro erhoben.

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