Zuständige Behörden
Bitte wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Allgemeine Beschreibung
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.Eine Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter, die ihre Tätigkeit eingestellt haben, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Zertifizierungsdiensteanbieter" am Ende der Seite.
Bitte mitbringen
Die Anzeige der Einstellung der Tätigkeit können Sie formlos bei der zuständigen Stelle einreichen
Kosten
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung der Anzeige Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Einstellung der Tätigkeit ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus sollten Sie die zuständige Stelle bereits spätestens zwei Monate vor Einstellung des Betriebs hiervon unterrichten.
Ergänzungen
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter einstellen, müssen Sie dafür sorgen, dass
Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren.Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie dies der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeige