Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. Verwaltung der kreisfreien Stadt.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie gewerblich
in andere EU-Staaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.
Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.
Bitte mitbringen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Kosten
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz 37,00 € bis 131,00 €).
Dokumente
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.