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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Änderung


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Änderungen sind bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente einzutragen.

Allgemeine Beschreibung

Technische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden.

Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.

Rechtliche Grundlagen

Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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