Zuständige Behörden
Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden, muss die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender überprüfen. Deshalb sind Sie verpflichtet, unverzüglich nach der Anmeldung folgendes zu beantragen:
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Unterlagen werden in jedem Falle nicht an Sie, sondern direkt an die zuständige Behörde gesandt.
Bitte mitbringen
Rechtliche Grundlagen
§ 38 Gewerbeordnung