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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Bei Umzug oder Neubezug einer Wohnung müssen Sie sich unverzüglich bei der Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt anmelden.

Allgemeine Beschreibung

Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Gesetzlich geregelt ist, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.

Ergänzungen

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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