Erstberatung erhalten für Angehörige und das soziale Umfeld von sich islamistisch radikalisierenden Personen

Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung

Sie befürchten eine islamistische Radikalisierung Ihres Kindes, Ihres Schülers oder Ihrer Schülerin oder Ihres Freundes? Die Beratungsstelle „Radikalisierung“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine erste Anlaufstelle für ratsuchende Eltern, Angehörige, Lehrer und Freunde, die den Eindruck haben, dass sich ein nahestehender junger Mensch einer radikal islamistischen Gruppe zuwendet. Sie erreichen das Team der Beratungsstelle unter der Telefonnummer (0911) 943 43 43.

Die Beratung erfolgt wahlweise auf Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Türkisch, Usbekisch, Persisch oder Russisch. Sie ist vertraulich und kostenfrei.

Ziel der Beratung ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Situation richtig einzuschätzen und – falls die Gefahr einer Radikalisierung besteht – Ihr Kind, Ihre Schülerin oder Ihren Freund aus der Radikalisierungsspirale zurück in die Familie, die Klasse und den Freundeskreis zu holen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle „Radikalisierung“

  • hören zu, beantworten Ihre Fragen und geben einen ersten Überblick über die Problematik,
  • entscheiden mit Ihnen gemeinsam über die nächsten Schritte,
  • informieren Sie über weitere Hilfsangebote in Ihrer Nähe,
  • vermitteln auf Wunsch einen Ansprechpartner vor Ort, der Sie individuell berät und mit praktischen Tipps zum Umgang mit Ihrem Kind, Ihrer Freundin oder Ihrem Schüler begleitet,
  • stellen den direkten Kontakt zu Spezialisten in allen Bereichen her,
    (Hierbei handelt es sich um erfahrene Experten im Bereich Sozialpädagogik, Extremismusprävention, Psychologie, Islamwissenschaft, etc.)
  • vermitteln den Kontakt zu anderen Betroffenen in ähnlicher Situation und zu Selbsthilfe-Initiativen.
An wen muss ich mich wenden?

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 432

Tel: +40 911 943 43 43 (Hotline)

E-Mail: beratung@bamf.bund.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen für die Beratung keine Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus Mobilfunknetzen können davon abweichen.