Alters- und Ehejubiläen

Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung

Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

  • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
  • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
  • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

durch ein Glückwunschschreiben.

Teaser

Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratuliert die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident durch ein Glückwunschschreiben.