Personalausweis melden wegen Verlust

Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.

Voraussetzungen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz