Einschulung anmelden

Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kindbis einschließlich 31. August eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es  im gleichen Jahr schulpflichtig und wird in eine Grundschule eingeschult. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss dies bei der zuständigen Grundschule beantragt und der gewünschten Grundschule mitgeteilt werden. Die Entscheidung treffen die beiden Schulleitungen, in Konfliktfällen die zuständige Schulaufsicht. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

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Ihr Kind wird schulpflichtig und muss demnach eingeschult werden? Dann müssen Sie Ihr Kind in der zuständigen Grundschule anmelden.

Verfahrensablauf

Bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule geben Sie u.a. die Personalien Ihres Kindes an, die für den Schulalltag wichtig sind. Dabei wird bei Kindern, die keine Kita besucht haben, auch festgestellt, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind verpflichtet, vor der Einschulung an einem Sprachförderkurs teilzunehmen. Zum Besuch des Kindergartens wird geraten.

Es folgt eine Einschulungsuntersuchung sowie ein Einschulungsgespräch in der Regel zwischen der Schulleitung und dem Kind.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Grundschule.

Voraussetzungen
  • Ihr Kind hat bis zum 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet
  • Der Wohnsitz Ihres Kindes ist in Rheinland-Pfalz
Welche Fristen muss ich beachten?

Eltern melden ihr Kind im September/ Oktober vor Schulbeginn in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Ort und Zeit der Anmeldung werden von der Schulleitung bekannt gegeben.

Rechtsgrundlage