Zuständige Behörden
Zentraler Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz für alle Fragen rund um das Nachweisverfahren ist die Sonderabfallmanagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (www.sam-rlp.de). Dort sind sämtliche Aufgaben und umfangreiches Know-How gebündelt.
Allgemeine Beschreibung
Die Entsorgung, d. h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Transports von gefährlichen Abfällen unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten: