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Zuständige Behörden

Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM).

Allgemeine Beschreibung

Die Entsorgung, d. h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Transports von gefährlichen Abfällen unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Ergänzungen


Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten

Rechtliche Grundlagen

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