Detaillierte Lebenslage STARTAllgemeine Beschreibung
Sie finden im folgenden Informationen zu den Schulformen:
Grundschule
Die Grundschule versteht sich als Lebens- und Lernstätte für Kinder, die Schülerinnen und Schüler zum Zusammenleben mit Gleichaltrigen anleitet, sie in das schulische Leben einführt und damit verlässliche Grundlagen für ein zukunftsorientiertes Lernen sicherstellt.
Die Lerninhalte der Grundschule sind im Sinne eines kindgemäßen fach-übergreifenden Unterrichts in folgende Lernbereiche gegliedert:
- Religion - Ethik
- Deutsch, Sachunterricht, integrierte Fremdsprachenarbeit
- Mathematik
- Musik, Sport, Bildende Kunst / Textiles Gestalten / Werken
Die Grundschule ist der Primarstufe zugerechnet, also der ersten Stufe des Schulsystems in Rheinland-Pfalz. Sie umfasst die Klassenstufen 1 - 4 und wird als Volle Halbtagsschule angeboten. Das 1. und 2. Schuljahr bilden eine pädagogische Einheit. Der Unterricht der Vollen Halbtagsschule beginnt in der Regel um 08:00 Uhr und endet für die Klassenstufen 1 und 2 um 12:00 Uhr und für die Klassenstufen 3 und 4 um 13:00 Uhr. Die Volle Halbtagsschule wird ergänzt durch die Betreuende Grundschule, die Kinder vor und nach dem Unterricht gegen Bezahlung für bestimmte Zeiten betreut.
Zur Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Eigenständigkeit soll den ausländischen Kindern im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten zusätzlich Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht (MEU) angeboten werden.
Aufnahmebedingungen:
Der Besuch der Grundschule ist Pflicht für alle Kinder.
Jedes Kind,
- das vor dem 01. Juli seinen 6. Geburtstag hat;
- das geistig wie körperlich den Anforderungen der Schule gewachsen ist;
muss mit Beginn des neuen Schuljahres die Grundschule besuchen. (Kinder, die am 30.06. 6 Jahre werden, sind schulpflichtig). Daher erfolgt vor dem Schulantritt für alle angemeldeten Schüler durch den Schularzt eine Feststellung ihrer körperlichen Entwicklung.
Siehe auch:
Einschulung
Vorzeitige Aufnahme (Kann Kinder)
Kinder, die in der Zeit vom 30.06. bis 30.12. einschließlich das 6. Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen, wenn die körperliche und geistige Entwicklung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwarten lässt; die Entscheidung trifft hier der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Zurückstellung
Kinder, die körperlich oder geistig noch nicht soweit schulfähig sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können vom Schulbesuch zu-rückgestellt werden, sofern nicht der unmittelbare Besuch der Sonderschule notwendig erscheint; die Entscheidung trifft hier die Schulbehörde.
Schulkindergarten
Die Anmeldung eines vom Schulbesuch zurückgestellten Kindes zum Schulkindergarten wird den Erziehungsberechtigten empfohlen. Die Zeit der Zurückstellung vom Schulbesuch wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet, wenn der Schulkindergarten besucht wird.
Hauptschule
Die Hauptschule führt zur Berufsreife als einem Abschluss der Sekundarstufe I, der vor allem zu einer qualifizierten Berufsausbildung berechtigt. Bei entsprechenden Leistungen ermöglicht sie den Erwerb zusätzlicher Abschlüsse (z. B. qualifizierter Sekundarabschluss I durch Besuch des 10. Schuljahres oder einer Berufsfachschule) und kann somit auch zu studienbezogenen Bildungsgängen führen.
Die Hauptschule ist stärker als andere Schularten darauf angelegt, dass ihr Bildungsweg auf berufsbezogenen Bildungsgängen fortgeführt wird. Daher setzt sie einen besonderen Schwerpunkt in der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Zusammenhänge und Aufgaben der modernen Wirtschafts- und Arbeitswelt.
Die 5-jährige Hauptschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 9 und ist der Sekundarstufe I zugeordnet.
Der Bereich der Fächer ist breit angelegt und enthält im
Pflichtbereich:
- Deutsch
- Religion / Ethik
- Englisch
- Geschichte
- Sozialkunde
- Erdkunde
- Musik
- Mathematik
- Physik / Chemie
- Biologie
- Arbeitslehre
- Sport
- Bildende Kunst
Wahlpflichtbereich:
- Textiles Gestalten / Werken
- Arbeitsgemeinschaften
Arbeitslehre
Ein besonderer Schwerpunkt der Hauptschule ist die Arbeitslehre, die die Lernfelder Technik, Haushalt und Wirtschaft umfasst. Neben dem theoretischen erfolgt praktischer Unterricht in Werkraum, Schulküche und Computerlabor; er wird ergänzt durch Praktika in Betrieben oder sozialen Einrichtungen. Mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes und der Handwerkskammer wird eng zusammengearbeitet.
Arbeitslehre ist (ab der 7. Klassenstufe) für jede Hauptschülerin und jeden Hauptschüler verpflichtend, kann aber in unterschiedlichen Schwerpunkten gewählt werden; zur Auswahl stehen
- a) Lernbereich Technik
- b) Lernbereich Haushalt
- c) Lernbereich Wirtschaft
Integrativer Bestandteil aller Lernfelder ist eine elementare informations- technische Grundbildung (ITG), sowie der Berufswahlunterricht in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes.
Musische Bildung
Vielfältige Formen der musisch-künstlerischen und sportlichen Erziehung sind für die personale Entfaltung der Schülerinnen und Schüler von hoher Bedeutung ist.
Mit dem eigenen Gestalten werden die emotionalen und kreativen Kräfte, das Selbstbewusstsein und die Selbsteinschätzung des jungen Menschen geweckt, gefördert und entfaltet. Darüber hinaus wird die musische Erziehung in der Schule unter dem Aspekt einer ganzheitlichen Bildung auch das Freizeitverhalten der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Spiel, Tanz, Feiern, Feste und Wettkämpfe sind daher als Formen musisch-künstlerisch-sportlicher Erziehung unverzichtbar.
Förderung
Um die Schülerinnen und Schüler individueller fördern zu können
- werden die Jahrgangsklassen in den Fächern, Englisch und Mathematik in unterschiedlich anspruchsvolle Leistungsgruppen gegliedert;
- wird darüber hinaus gezielter Förderunterricht für lernschwächere Schülerinnen und Schüler und Aussiedler- und Ausländerkinder angeboten;
- wird ein (z. Teil) reichhaltiges Spektrum an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Aufnahmebedingungen
Für die Klassenstufe 5: Erfolgreicher Besuch der Grundschule; ein besonderes Aufnahmeverfahren ist nicht notwendig.
Abschluss
Wer die Hauptschule mit Erfolg besucht hat, erhält das Hauptschulabschlusszeugnis; es vermittelt die Qualifikation der Berufsreife.
Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler (A-Kurs mit mind. befriedigenden Leistungen) können in einem 10. Schuljahr den qualifizierten Sekundarabschluss (früher mittlere Reife) erreichen.
Für Schülerinnen und Schüler, die in neun Schulbesuchsjahren den Hauptschulabschluss nicht erreichen, kann die Schulpflicht bis zu 2 Jahren verlängert werden.
Übergangsmöglichkeiten
Nach dem Besuch der Orientierungsstufe und besonderer Empfehlung:
7. Klassenstufen der Realschule oder des Gymnasiums (kann keine Empfehlung ausgesprochen werden, ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen).
Nach dem Besuch der Hauptschule:
Berufsschule (Berufsausbildung, Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses).
Nach dem erfolgreichen Besuch der Hauptschule:
Berufsbildende Schulen in den Formen
- Berufsschule (in Verbindung mit einer betrieblichen Ausbildung)
- Berufsgrundschuljahr
- Berufsaufbauschule (neben oder nach Berufsausbildung).
Nach erfolgreichem Besuch der Hauptschule:
Berufsfachschule (zum Erwerb des qualifizierten Sekundar I - Abschlusses).
Freiwilliges 10. Schuljahr mit der Möglichkeit, den qualifizierten Sekundarabschluss I (vgl. Realschulabschluss) zu erwerben; dieses Schuljahr ist an beiden Hauptschulen eingerichtet.
Aufbaugymnasium mit der Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Nach erfolgreichem Besuch eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Hauptschule
Weitere Formen der berufsbildenden Schule:
- berufliches Gymnasium;
- Fachoberschule (nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung oder nach einer als gleichwertig anerkannten schulischen Ausbildung bzw. Praxis);
- Fachschule (nach abgeschlossener beruflicher Erstausbildung ggf. einem entsprechenden Praktikum).
Nach besonderer Empfehlung:
Gymnasium (11. Klasse).
Realschule
Die Realschule führt zu einem qualifizierten Sekundarabschluss I; er berechtigt zu einem Übergang auf berufs- und auch studienbezogene Bildungsgänge der Sekundarstufe II.
Um diese Brückenstellung zwischen der Sekundarstufe I und II zu erfüllen
- vermittelt die Realschule eine Grundbildung, die ein besonderes Maß an theoretischen Kenntnissen mit dem Blick für die praktische Umsetzung verbindet;
- bietet die Realschule verschiedene Lernschwerpunkte im naturwissenschaftlich/technischen, im wirtschaftlich/sozialen und sprachlichen Bereich zur Auswahl an.
Die 6-jährige Realschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 und ist der Sekundarstufe I zugeordnet.
Der Bereich der Pflichtfächer ist breit angelegt und enthält:
- Religion / Ethik
- Deutsch
- 1. Fremdsprache(in der Regel Englisch)
- Geschichte
- Sozialkunde
- Mathematik
- Erdkunde
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Musik
- Bildende Kunst
- Werken/Textiles Gestalten
- Sport
In der 7. Klassenstufe setzen die sogenannten Wahlpflichtfächer ein, das heißt, jede Schülerin und jeder Schüler wählt zusätzliche Wochenstunden, die bestimmte Pflichtfächer verstärken oder neue Lernaufgaben stellen. Auf diese Weise bildet der Schüler besondere Lernschwerpunkte, die seine individuellen Neigungen und Fähigkeiten fördern. Dabei hat er folgende Möglichkeiten:
Klassenstufen 7 und 8 (jeweils 2-stündig)
- a) Französisch (4 stündig)
- b) Mathematik - Naturwissenschaften
- c) Kurzschrift/ Maschinenschreiben/Textverarbeitung (PC)/ Internet
- d) Technisches Zeichnen
- e) Bildende Kunst/ Werken
- f) Familienhauswesen
- g) Sozialpädagogik
Die Angebote b) bis g) sind beliebig (je nach Angebot der Schule) zu einer Gesamtzahl von 4 Wochenstunden zu kombinieren.
Klassenstufen 9 und 10 (jeweils 4-stündig)
- a) 2. Fremdsprache (nur möglich, wenn in den Klassenstufen 7 und 8 am Unterricht der
- 2. Fremdsprache teilgenommen)
- b) Mathematik / Naturwissenschaften
- c) Wirtschafts- und Sozialkunde
- d) Sozialpädagogik
Die Entscheidung für ein Wahlpflichtfach ist für jeweils 2 Jahre verbindlich und versetzungswirksam. Am Ende der 8. Klasse überprüfen die Schülerin und der Schüler ihre frühere Entscheidung für ein Wahlpflichtfach und können eine neue Entscheidung treffen.
Aufnahmebedingungen
Für die Klassenstufe 5
Erfolgreicher Besuch und Empfehlung der Grundschule; die Eltern treffen die Entscheidung der Schulwahl.
Für die Klassenstufe 7
Erfolgreicher Besuch der Orientierungsstufe eines Gymnasiums oder einer Hauptschule, mit entsprechender Schullaufbahnempfehlung.
Die Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die keine entsprechende Empfehlung haben, müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Für die Klassenstufe 10
Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler von Gymnasien in die Klassenstufe 10 der Realschule ist nur in besonderen Fällen möglich. Die Entscheidung treffen Klassenkonferenz und Schulleiter auf der Grundlage des Gutachtens der abgegebenen Schule (§26 SchO).
Abschluss
Nach erfolgreichem Besuch der Realschule wird ein Abschlusszeugnis erteilt (qualifizierter Sekundarabschluss I).Nach dem Besuch der Orientierungsstufe je nach Empfehlung:
7. Klasse der Hauptschule oder des Gymnasiums.
Ab der 9. Klasse:
Berufsschule (Berufsausbildung, Berufsgrundschuljahr); bei erfolgreichem Besuch der 9. Klasse: auch Berufsfachschule (neben oder nach Berufsausbildung).
Nach erfolgreichem Besuch der Realschule:
weitere Formen der berufsbildenden Schule:
- 2-jährige höhere Bildungsgänge der Berufsfachschule;
- berufliches Gymnasium;
- Fachoberschule (nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
oder
nach einer gleichwertig anerkannten schulischen Ausbildung bzw. beruflichen Praxis); - Fachschule (nach abgeschlossener Erstausbildung und ggf. einem entsprechenden Praktikum).
Nach besonders erfolgreichem Besuch der Realschule und besonderer Empfehlung:
Gymnasium (11. Klasse).
Die Regionale Schule
Die Regionale Schule ergänzt das Bildungsangebot allgemeinbildender Schulen um ein Modell, das die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule zusammenfasst. Die Regionale Schule will gemeinsames Lernen von Kindern unterschiedlicher Begabung und Neigung über die Grundschulzeit hinaus möglich machen. So organisiert sie in der Orientierungsstufe einen Unterricht, der Methoden der Grundschule aufgreift und im gemeinsamen Unterricht weiter entwickelt. Die Kinder werden auf dieser Stufe noch nicht in Kurse aufgeteilt, sondern lernen im Klassenverband Arbeitstechniken und Schlüsselqualifikationen. Sie lernen, ihr Lernen selbstständig und eigenverantwortlich mitsteuern zu können.
In den Klassenstufen 7 und 8 erfolgt eine äußere Leistungsdifferenzierung in Form von Fachleistungskursen in bis zu drei Hauptfächer. Dabei werden die leistungsfähigeren Schülerinnen und Schüler in Kursen der Leistungsstufe Realschule unterrichtet. Kinder, die mehr Zeit für Lernen und Übung brauchen, besuchen Kurse auf der Leistungsstufe Hauptschule, in denen notwendige Grundkenntnisse vermittelt werden (Profilstufe).
Die Vorbereitung auf den passenden Abschluss ist auf zwei Wegen möglich:
- Bildung getrennter Abschlussklassen für den Bildungsgang Hauptschule (9. Klasse) und für den Bildungsgang Realschule (9. und 10. Klasse). Jede Klassenart soll ihre Schüler durch verschiedene Angebote auf den jeweiligen Abschluss vorbereiten.
- Spezielle Vorbereitungsangebote im Kurssystem auch in der Klassenstufe 9.
Eigene Realschulklassen werden bei diesem Modell in Klasse 10 eingerichtet.
In Anlehnung an den Fächerkanon der Realschule führt die Regionale Schule in der Klassenstufe 7 Wahlpflichtfächer ein, in denen persönliche Begabungen entwickelt und Vorbereitungen auf Anforderungen der Arbeitswelt getroffen werden. Zu diesen Wahlpflichtfächern, die bis zur Klasse 10 angeboten werden, gehören z. B. Französisch (als zweite Fremdsprache), daneben Technisches Zeichnen, Maschinenschreiben, Mathematik - Naturwissenschaften, Familienhauswesen, Sozialpädagogik, Technik usw. Sie unterscheiden sich zum Teil von Schule zu Schule, weil sie auch regionale Besonderheiten berücksichtigen.
In der Kombination von Kursbildungen auf den Anforderungsstufen Hauptschule und Realschule mit der Kursbildung in den Wahlpflichtfächern kann jedes einzelne Kind sein persönliches Profil entwickeln.
Pädagogische Ziele:
Die Regionale Schule will den pädagogischen Bezug betonen, indem sie sich u. a. den veränderten Lebensbedingungen der Heranwachsenden öffnet.
Ein lebens- und erfahrungsnaher Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler ansprechen, annehmen und dahin führen, aus eigenem Antrieb zu lernen.
Jede Regionale Schule erarbeitet ihr pädagogisches Konzept selbst, wobei Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer beteiligt werden.
Integrierte Gesamtschule
Die Integrierte Gesamtschule will als weiterführende Schule neben dem Vermitteln von Wissensstoff auch soziale Kompetenzen weitergeben. Die Schülerschaft setzt sich zusammen aus allen drei Bereichen des traditionellen Schulsystems. Um dabei Integration zu erzielen, findet Unterricht in heterogenen Klassen statt. Die Integrierte Gesamtschule ist konzipiert als Teamschule.
Unterschiedliche Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden in Gruppenarbeiten und Projektarbeiten genutzt, durch binnendifferenzierende Maßnahmen wird das unterschiedliche Lernverhalten gestützt. Schon zu Beginn der Klassenstufe 5 sollen die Schülerinnen und Schüler in den Klassenratsstunden ihr Zusammenleben demokratisch gestalten.
Da das Konzept der Integrierten Gesamtschule so ausgelegt ist, dass grundsätzlich alle drei Abschlüsse der weiterführenden Schulen - Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I, Abitur - ermöglicht werden sollen, werden die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch in Kursen unterrichtet. In den Klassenstufen 9 und 10 findet die Differenzierung auch in den Fächern Biologie, Chemie und Physik statt. Am Ende eines Halbjahres beraten die Lehrer in einer Umstufungskonferenz, welches Kursniveau dem Wissensstand und dem Lernverhalten der einzelnen Schülerinnen und Schüler entspricht.
In der Klassenstufe 7 belegen die Schülerinnen und Schüler ein weiteres Fach, das sogenannte Wahlpflichtfach, das als viertes Hauptfach gewertet wird. Das Fächerangebot ist in den verschiedenen Integrierten Gesamtschulen sehr unterschiedlich, mögliche Wahlpflichtfächer sind u.a.:
- Französisch
- Darstellendes Spiel
- Latein
- Computergestützte Informationstechnik
- Ökologie
- Hauswirtschaft
- Technik
- Moderne Medien
Üblich ist in der Jahrgangsstufe 8 auch ein zweiwöchiges Betriebs-praktikum, das im Unterrichtsfach Arbeitslehre vor- und nachbereitet wird.
In den Klassenstufen 9 und 10 bietet die IGS in der Regel auch Wahlfächer an, die aber nicht verpflichtend belegt werden müssen.
Beispiel: Italienisch, Spanisch, Bürotechnik.
Die Sekundarstufe II der IGS entspricht in ihrer Struktur der gymnasialen Oberstufe. Die einheitlichen Prüfungsanforderungen sind auch hier verbindlich. Ein weiteres zweiwöchiges Betriebspraktikum ist erwünscht.
Gymnasium
Das Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife; es vermittelt daher Grundkenntnisse wissenschaftlicher Fakten, Probleme und Methoden, die zur Vorbereitung eines Hochschulstudiums, aber ebenso für eine qualifizierte Berufsausbildung außerhalb der Hochschule notwendig sind.
Mit dem Abschluss der Mittelstufe vermittelt das Gymnasium den qualifizierten Sekundarabschluss I und damit die Berechtigung zum Eintritt in berufs- und studienbezogene Bildungsgänge.
Das 9-jährige Gymnasium wird mit den Klassenstufen 5 bis 10 der Sekundarstufe I und mit den Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Sekundarstufe II zugeordnet.
Klassenstufen 5 - 10 (Unter- und Mittelstufe)
Hier wird in allen Gymnasien nach einheitlichen Lehrplänen unterrichtet; die Schülerin/ der Schüler muss sich nach dem Angebot der Schule für Englisch, Französisch oder Latein als 1 Fremdsprache entscheiden. (Näheres zur Fremdsprachenfolge siehe nächste Seite). Die breit angelegte Grundbildung enthält folgende Pflichtfächer:
- Religion oder Ethik
- Deutsch
- Englisch, Französisch oder Latein
- Geschichte
- Sozialkunde
- Erdkunde
- Mathematik
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Musik
- Bildende Kunst/Werken/
- Textiles Gestalten
- Sport
Je nach Wahl der 1. Fremdsprache ergeben sich unterschiedliche Sprachenfolgen (Ausnahmen können von der Schulbehörde genehmigt werden), wobei mindestens 2 Fremdsprachen verpflichtend sind.
Die häufigste Sprachenfolge im Gymnasium ist Englisch als 1. Pflichtfremdsprache ab Klasse 5 und Latein oder Französisch als 2. Pflichtfremdsprache ab Klasse 7. Einige Gymnasien bieten für einen Teil ihrer Schülerinnen und Schüler Latein oder Französisch als 1. Pflichtfremdsprache ab Klasse 5 an. Ist Französisch 1. Pflichtfremdsprache, muß ab Klasse 7 Englisch als 2. Pflicht-fremdsprache belegt werden. Ist Latein 1. Pflichtfremdsprache (altsprachlicher Zweig), mus ab Klasse 7 Englisch als 2. Pflichtfremdsprache belegt und ab Klasse 9 Griechisch oder Französisch als 3. Pflichtfremdsprache gewählt werden.
Ab Klasse 9 können - sofern nicht bereits als Pflichtfremdsprache belegt - Latein, Französisch, Spanisch oder, je nach Möglichkeit der Schule, eine andere Sprache als freiwillige 3. bzw. 4. Fremdsprache gewählt werden.
Jahrgangsstufen 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe - Mainzer Studienstufe)
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine Qualifikationsphase (Halbjahr 11/2 und Jahrgangsstufen 12 und 13), wobei das Halbjahr 11/2 sowohl zur Einführungs- als auch zur Qualifikationsphase gehört. Am Ende der Qualifikationsphase steht die Abiturprüfung, die spätestens am 31. März des jeweiligen Prüfungsjahres beendet ist.
In der gymnasialen Oberstufe werden die Fächer als Grundfächer und Leistungsfächer unterrichtet. Leistungsfächer ermöglichen individuelle Schwerpunktbildungen. Sie vermitteln ein vertieftes Verständnis und spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten und bereiten in besonderem Maße auf die Arbeitsweise der Hochschule vor. Leistungsfächer werden in der Regel mit 5 Wochenstunden unterrichtet. Grundfächer sollen eine breite Grundbildung für alle sicherstellen. Sie vermitteln grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten und werden in der Regel mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
Vor Beginn der gymnasialen Oberstufe wählen die Schülerinnen und Schüler drei Leistungsfächer und mindestens sechs Grundfächer. Die Belegung der Fächer ist für die gesamte Oberstufe verbindlich.
Bei der Entscheidung über die Leistungsfächer sind folgende Bedingungen zu beachten:
a) Die drei Leistungsfächer müssen mindestens zwei der folgenden Aufgabenfelder angehören:
- sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
- gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
- mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
b) Auch katholische oder evangelische Religionslehre oder Sport kann als Leistungsfach gewählt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit Beginn der Jahrgangsstufe 13 wird eines der Leistungsfächer zum Grundfach abgestuft. Als Grundfächer müssen folgende Fächer verpflichtend belegt werden (sofern sie nicht schon als Leistungsfach belegt sind):
- Deutsch
- Mathematik
- Gemeinschaftskunde
- Religionslehre oder Ethikunterricht
- Sport
- Bildende Kunst oder Musik (mindestens in Jahrgangsstufe 12)
- eine fortgeführte Pflichtfremdsprache der Sekundarstufe I
- eine Naturwissenschaft
- eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik
- evtl. ein weiteres Grundfach, um die Pflichtstundenzahl von 32 pro Woche zu erreichen
Aufnahmebedingungen:
Für die Klassenstufe 5:
Erfolgreicher Besuch der Grundschule, intensive Beratung in Verbindung mit einer Empfehlung. Die Eltern sind in der Schullaufbahnentscheidung frei.
Für die Klassenstufe 7 (aus einer anderen Schulart):
Erfolgreicher Besuch der entsprechenden Orientierungsstufe und besondere Empfehlung der abgebenden Schule.
Für die 11. Jahrgangsstufe / Mainzer Studienstufe:
Versetzung in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder besonders qualifiziertes Abschlusszeugnis der Realschule oder des freiwilligen 10. Hauptschuljahres und positives Gutachten bzw. gleichwertiger Bildungsstand (vgl. S. 43 und 91) oder Zeugnis der Klassenstufe 10 einer Integrierten Gesamtschule mit Zuerkennung der Übergangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe.
Abschluss:
Das Gymnasium schließt die Mittelstufe mit einem qualifizierten Sekundarabschluss I und die Oberstufe mit der Abiturprüfung ab; das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium für alle Fachrichtungen der Hochschulen.
Übergangsmöglichkeiten
Nach dem Besuch der Orientierungsstufe je nach Empfehlung
7. Klasse der Realschule, der Hauptschule, der Regionalen Schule, der Integrierten Gesamtschule oder der Dualen Oberschule
Ab der 9. Klasse
Berufsschule (Berufsausbildung, Berufsgrundschuljahr); bei erfolgreichem Besuch der 9. Klasse; auch Berufsfachschule (neben oder nach Berufsausbildung)
Nach erfolgreichem Besuch der 10 Klasse
weitere Formen der berufsbildenden Schule:
- Berufsfachschule (2-jährige höhere Bildungsgänge)
- berufliches Gymnasium
- Fachoberschule (nach erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder nach einer als gleichwertig anerkannten schulischen Ausbildung bzw. beruflichen Praxis)
- Fachschule (nach abgeschlossener beruflicher Erstausbildung und ggf. einem entsprechenden Praktikum)
Frühestens am Ende der Jahrgangsstufe 12, nach qualifiziertem Abschluss von zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase + abgeschlossener Berufsausbildung:
Fachhochschule
Nach erfolgreicher Abiturprüfung:
wissenschaftliche Hochschule
Nach erfolgreicher Abiturprüfung + praktischer Vorbildung:
Fachhochschule
Detaillierte Lebenslage ENDE