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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.

Wenden Sie sich an:

- die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
- die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
 oder
- das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht

Allgemeine Beschreibung

Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen

Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

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