Zuständige Behörden
Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
Wenden Sie sich an:
- die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd oder- das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Allgemeine Beschreibung
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)