Allgemeine Beschreibung
Baudenkmalpflege befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt. Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die
Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Das Verzeichnis aller bekannten Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, die sog. Denkmalliste, ist auf der Internetseite der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (www.gdke-rlp.de) zu finden. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.
Rechtliche Grundlagen
Rheinland-Pfälzisches Denkmalschutzgesetz