Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.Antragsberechtigt ist: