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Zuständige Behörden

Beratungshilfe wird entweder durch die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder durch einen Rechtsanwalt gewährt.

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Allgemeine Beschreibung

 Jedem Bürger steht Hilfe zur Wahrnehmung seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:
 
  • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Steuerrecht
Verfahrensablauf:

Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

Kosten

Die Rechtsberatung durch das Amtsgericht ist kostenlos.
Ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10 Euro verlangen.

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