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Zuständige Behörden

  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Verbandsgemeinde- / Gemeindeverwaltung

 

Allgemeine Beschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürger,
  • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
  • Unterhaltsfähigkeit,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • staatsbürgerliches Grundwissen,
  • keine Mehrstaatigkeit,
  • nicht bestraft,
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden beraten.

Kosten

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen

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