Zuständige Behörden
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.
Allgemeine Beschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Einkommensteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung, die hier heruntergeladen werden kann.
Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie hier. Ausnahmen in Rheinland-Pfalz siehe hier.
Ergänzungen
Die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros).
Weitere Informationen zur Einkommensteuer finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Einkommensteuergesetz (EStG)