Die für das jeweilige Bauprojekt zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erteilt auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Energieeinsparverordnung.
Weitere Informationen und Hinweise zur Energieeinsparung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten