Zuständige Behörden
Saatgut aus dem Staatswald von Rheinland-Pfalz kann ausschließlich über das Forstliche Genressourcenzentrum Rheinland-Pfalz; Mail-Kontakt FoGz@wald-rlp.de bezogen werden.
Allgemeine Beschreibung
Das Erntezulassungsregister (EZR) zeigt die Beerntungsmöglichkeiten für forstliches Vermehrungsgut (z.B. zur Ernte von Saatgut oder zur Gewinnung von Stecklingen) in Rheinland-Pfalz auf. Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) darf forstliches Vermehrungsgut der wichtigsten Waldbaumarten in Deutschland nur in den Handel gebracht werden, wenn es über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldteile, aus denen das Vermehrungsgut stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgewinnung zugelassen.
Bitte mitbringen
Kosten
Für den Staats- und Kommunalwald sowie Zweckverbände fallen keine Gebühren an.
Für Zulassungen im Privatwald werden folgende Gebühren erhoben: 150,00 Euro für eine/die erste Entscheidung über die Zulassung/Zulassungseinheit, jede weitere 50,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen