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Zuständige Behörden

Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Allgemeine Beschreibung

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.

Voraussetzung:
Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 14, 14 a Privatschulgesetz
  • § 12 Landesverordnung zur Durchführung des Privatschulgesetzes

Fristdauer

Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.

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