Zuständige Behörden
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Allgemeine Beschreibung
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.Voraussetzung:Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.